Baulicher Arbeitsschutz spielt schon in der Planung und beim Bau eines Gebäudes eine wichtige Rolle. Man versteht darunter fest am Bau installierte Schutzeinrichtungen (Geländer, Absperrungen, Sicherheitsgitter, Absturzsicherungen ...) sowie ins Gebäude integrierte Maßnahmen (sichere Gestaltung der Verkehrswege, Fluchtwege, Fluchttüren, ausreichende Raumgröße ...). Baulicher Arbeitsschutz soll gewährleisten, dass ein Gebäude sicher genutzt, gewartet und instand gehalten werden kann.
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Baulicher Arbeitsschutz sind also fest installierte Schutzeinrichtungen, die nicht extra angeschafft und angebracht werden müssen und die auf Dauer auch angebracht bleiben. Es geht hierbei in erster Linie um die Prävention von Unfällen. Eine Grundlage für den baulichen Arbeitsschutz ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die dazugehörigen Technischen Regeln (ASR), worin beschrieben ist, wie Arbeitsstätten für die sichere Nutzung gestaltet werden müssen.
Eng mit dem baulichen Arbeitsschutz ist der bauliche Brandschutz verwoben. Im Fachbeitrag "Baulicher Arbeitsschutz" erhalten Sie zu beidem, also zum baulichen Arbeits- und zum baulichen Brandschutz, mehr Informationen.
Arbeitsstättenverordnung (BMAS)
Sichere Geräte und Einrichtungen am Arbeitsplatz Von Abgasen und Schutzgittern (TANDEM-Piazza)
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